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Hako 4000 Zulassung

Moin ich überlege mir einen hako 4000 zuzulegen.  Wie lässt man den am günstigsten zu? Oldtimer? Zugmaschine? Gibt es überhaupt viele Möglichkeiten? Ich habe keine Ahnung von der Materie .

Danke für Tipps 

tach ock

Ich würde den als LOF Zulassen .Was hast du denn vor mit dem Hako? Oldi ist immer sone sache oder roter Nummer oder grüne Nummer wenn er auf dem Hof arbeitet . Daher hab ich meinen Hako als LOF zugelassen mit schwarzer Nummer ,dann kann/darf ich alles Machen .

Gibt da ja auch Harken  bei Grün darfst keine Lustfahrt machen ,ich glaube bei Rot muß man ein Fahrtenbuch führen ,bei Oldi war auch etwas da kenne ich mich nicht so aus .

gruß schmuddel

MajoLago hat auf diesen Beitrag reagiert.
MajoLago

tach ock

Hab da noch mal Schnell geschaut.

https://www.autoteileprofi.de/ratgeber/wann-lohnt-sich-das-h-kennzeichen-fuer-oldtimer-wirklich-1262

Ich weiß nu nicht wie viel ccm deiner hat  ich  Glaube ich bezahl nur 100€ Steuern und Versicherung zusammen  und nach dem Beitrag bist schon bei 200€ Steuern  😮  da kommt dann noch Versicherung drauf .Traktoren werden nach Gewicht versichert  😉 

gruß schmuddel

MajoLago hat auf diesen Beitrag reagiert.
MajoLago

Ja ein bisschen im Dorf fahren holz holen. Hab auch über 6 km nachgedacht.  Hab 1.5 km bis in den Wald hier fahren viele so. Hab geschaut glaube bei 1.5 Tonnen gesamt Gewicht und schwarzen Kennzeichen 90 Euro Steuern im Jahr. 

Moin, 6 kmh Regelung gibt es nicht "mehr". 

Ich habe mich bei der Polizei erkundigt und hier gibt es noch ein Video, in dem jemand TÜV und Zulassungsstelle gefragt hat.

tach ock

Alte TÜV Abnahme  sind noch gültig .Seit 2003 ist dies in der EU leider weggefallen. So ist mein Stand, Der Hako ist ja keine selbstfahrende Arbeitzmaschiene  unter 20 kmh daher war mir das alles zu Heiß und habe meinen einmal zum TÜV geschoben .

 
 
 
 
 
Nach § 1 FZV ist die FZV nur auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden. Fahrzeuge mit bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger sind stets zulassungsfrei und ihr Halten damit nach § 3 Nr.

gruß schmuddel

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