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6 km/h Schild an schnelleren Hakotracs – Ein Rätsel?

Hallo liebe Hakotrac-Gemeinde,

ich habe etwas bemerkt, das mich etwas stutzig macht, und ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören. Mir ist aufgefallen, dass viele Hakotrac ein 6 km/h Schild tragen. Das Interessante daran ist, dass diese Traktoren technisch gesehen bis zu 19 km/h fahren können.

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Noch ein Bild aus dem Forum

Das 6 km/h Schild suggeriert, dass es sich um zulassungsfreie Fahrzeuge handelt. Jedoch, wenn ein Traktor tatsächlich schneller als 6 km/h fahren kann, müsste er doch zulassungspflichtig sein, oder? Dies wirft einige Fragen auf:

  1. Warum tragen so viele Traktoren dieses Schild, obwohl sie technisch schneller fahren können?
  2. Gibt es einen historischen oder rechtlichen Grund für diese Praxis?
  3. Was bedeutet dies für uns als Besitzer in Bezug auf die Zulassung und den rechtlichen Betrieb unserer Fahrzeuge?

Ich bin sehr gespannt auf eure Infos zu diesem Thema!

Beste Grüße, Robert

Hallo Robert

Viele machen das 6 km/h Schild hin, um eine Zulassung zu umgehen, wobei es das mit der 6 km/h Regelung nicht mehr gibt für Kraftfahrzeuge, meines Wissens.

Wenn der Traktor tatsächlich schneller läuft als 6 km/h, sprich technisch nichts geändert wurde und abgenommen von einem Gutachter (in der Betriebserlaubnis muss 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen sein) hat man schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeuge.

 

 

ALTERNATIV:

Es gibt die Möglichkeit seinen kleinen Traktor mit Schneeschild oder Kehrbesen zu einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine bis 25 km/h umzuschreiben.

Ein Prüfingeneur misst das Fahrzeug ab mit Anbaugerät und man muss das Fahrzeug verwiegen. Vorderachslast, Hinterachslast, Gesamtgewicht mit 75 kg Fahrer. 

Wichtig Fahrzeug muss mit Geschwindigkeitsschilder an den Seiten und Hinten gekennzeichnet sein. Der Halter bzw Besitzer muss mit Anschrift auf der linken Maschinenseite stehen.

Wenn man das Gutachten hat geht man zum Landratsamt und bekommt Fahrzeugpapiere als Selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Man zahlt als selbstfahrende Arbeitsmaschine kein KFZ Steuern aber muss schauen ob seine Private Haftpflicht die Maschine mit einschließt oder eine extra Versicherung abschließen.

ABER:

Problem ist nun das man seinen Traktor immer mit dem Angebauten Gerät fahren muss weil es sich ja sonst nicht um eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt und man keinen Anhänger mehr ziehen darf, außer auf dem Anhänger wird das Anbaugerät, welches den Traktor zur Selbstfahrenden Arbeitsmaschine macht, transportiert.

 

MEINE MEINUNG

Mein Tipp den Hako einfach normal anmelden. Steuern sind nicht hoch, werden nach zulässigem Gesamtgewicht des Traktors ermittelt und eine Haftpflichtversicherung ist auch nicht extrem teuer.

PERSÖNLICHES BEISPIEL 

mein Hakotrac 2700 (schwarzes Kennzeichen) mit 1500 kg zulässiger Gesamtmasse kostet 90 € Steuern im Jahr und bei einem Versicherungsneuvertrag etwa 150 € je nach Versicherungsgesellschaft.

Der neuere 2750 (schwarze Nummer) mit 1800 kg zulässiger Gesamtmasse kostet 101 € Steuern im Jahr. Und Versicherung ist gleich wie bei Hakotrac 2700.

Der Versicherungsbeitrag geht ja mit den Jahren noch runter.

 

MEIN FAZIT

Also mein Fazit für max. 250 € im Jahr kann ich fahren wann und wie ich will ohne ein rechtliches oder versicherungstechnisches Problem zu haben. 

Anhänger kann ich auch ziehen wie ich will ohne Einschränkungen ( bis zur maximalen Anhängelast des Hakotracs in den Fahrzeugpapieren)

Und das Thema mit dem Führerschein ist so das bei Fahrzeugen bis 3500 kg die Klasse B (Auto) ausreicht, und das sogar mit Anhänger, wenn der ganze Zug 3500 kg nicht überschreitet.

 

ABSCHLIEßENDE WORTE

Ich bin kein Jurist und gebe nur meinen aktuellen angeeigneten Wissensstand wieder, welcher nicht unbedingt richtig sein muss, bzw durch gesetzliche Änderung veraltet sein kann. 

Falls ein Jurist in der Runde ist darf der mich und andere gerne etwas besseren belehren.

DA ICH KEIN JURIST BIN, BITTE ICH FÜR EINE ABSOLUT RICHTIGE RECHTLICHE ANTWORT EINEN JURISTEN MIT ENTSPRECHENDEN FACHGEBIET AUFZUSUCHEN!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu 

Beru

Tach ock

Wie Beru schon gesagt hat  ,die haben son Schild dran um Unauffällig auf der Straße zu fahren . Der Hako wird mit einer Gangsperre gedrosselt . Ich habe auch noch son Blech ligen . Wenn Bedarf ist kann ich ja mal ein Bild machen . Die 4 Schrauben vom Schalthebel ab,Blech drunter und wieder anschrauben  😉 .

Die Ampel hat jetzt zum laufen gebracht  das nu sogar Rasentraktorn ,Stapler.... Versichert werden müssen . Also mit dem Kleinen Aufsetzmäher  zum Nachbarn ist dann nicht mehr !!!

https://www.hna.de/verbraucher/gesetzesaenderung-eu-vorschrift-versicherungspflicht-aufsitzrasenmaeher-ampel-bundesregierung-92688129.html

Gibt noch mehr Berichte im Netz hab mir das Erste rausgesucht.

gruß schmuddel

So ein Blech als Gangsperre muss dann von einem Prüfeingeneur abgenommen werden und in der Betriebserlaubnis abgeändert werden auf 6 km/h.

Mit der Versicherung hat Schmuddel recht.

Die Haftpflichtversicherungspflicht für Fahrzeug Von 6 bis 20 km/h kommt ab dem 01.Januar.2025. 

Das heißt alle Fahrzeuge wie Aufsitzrasenmäher, Stapler, Radlader, ... von über 6 km/h müssen, wenn diese im öffentlichen Raum gefahren werden, eine eigene Haftpflichtversicherung haben.

Das "mitversichern" in der Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht gilt dann nicht mehr, ausser die Fahrzeuge verlassen das Privatgrundstück oder Betriebsgelände nicht.

Also Gehweg räumen ab Januar 2025 mit Aufsitzmäher über 6km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit  ohne fahrzeugeigene Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall oder bei einer Kontrolle zum Problem bzw stellt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.

 

Also man spart sich fast nichts mehr wenn man sein Fahrzeug nicht zulässt.

Einzig die Steuer spart man sich, nimmt aber in Kauf, durch nicht zulassen seines Fahrzeuges, mehrere Verstöße zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu 

Beru

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Antworten zu meiner Frage. Im Grunde wie ich es mir gedacht habe: Schild dran ... wird schon jeder glauben  😀 

Ich habe für mich entschieden, meinen Hako nicht zuzulassen. Da er hauptsächlich auf meinem eigenen Grundstück zum Einsatz kommt und gegebenenfalls auf einem weiteren Grundstück, werde ich ihn bei Bedarf per Hänger transportieren. Eine Zulassung erscheint in meinem Fall nicht notwendig und wäre auch schwierig umzusetzen:

Leider wurde der Traktor ohne Papiere erworben, und ich feststellen müssen, dass sowohl die lokale Niederlassung in Buchholz als auch die Behörde in Winsen sich gegen eine Zulassung stellen. Es wurden Hürden aufgeworfen, die ich nicht überwinden kann. Daher erscheint es mir praktischer und unkomplizierter, den Hako nur auf privatem Gelände zu nutzen.

Grüße und Danke!

Robert

Also mit der 6kmh Regelung ist es hier so das, das auch TÜV abgenommen sein muss.  Also ist der TÜV eh nicht zu um gehen. Wie haben bei meinem einfach nen Bremslicht Schalter nach gerüstet und ein Vollgutachten machen lassen da keine Papiere vorhanden waren.  So teuer ist er mit steuern und Versicherung auch nicht . Da ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe Griff bei meinem Multicar Anhänger auch nicht die Nachlauf Regelungen, ob wohl zwei Kollegen von mir das trotz schwarzer Kennzeichen am Trecker haben. Statt ich dann nach dem Vollgutachten mit der abe und Folgekennzeichen Fahren durfte, mußte ich ihn zulassen wie ein Pkw Anhänger und muss mit dem auch alle zwei Jahre zum TÜV . 

Mfg Micha 

 

 

 

Hallo,

wohne in Buchholz und habe meinen v490 nach Jahren wieder normal angemeldet.

Ich zahle 38,--€ für Versicherung im Jahr plus 4,--€ für jedes Zusatzgerät.

Also für Hako ,Schneeschild unf Bürste 46,--€ im Jahr,

ich denke das ist nicht zu viel, muß allerdings alle 2 Jahre zum TÜV.

Viele Grüße

Werner

Ja deswegen habe ich meinen auch angemeldet. Hab direkt die Bundesstraße vor der Tür. Das es mit dem Anhänger als nachläufer nicht ging das hat mich ein bisschen geärgert. So kann ich jetzt wenigstens fahren.

Nerdnuss hat auf diesen Beitrag reagiert.
Nerdnuss

ich fahre auch oft auf der B75, das ist schon so eine Mutprobe,

wenn die LKW an einem vorbei donnern,

Daher fahre ich meist nur mit Mulde auf dem Fahrradweb

Werner

Bei mir ist es die b 167 und ich Versuch Berufsverkehr zu meiden. Solo fahre ich meist nur zum TÜV. Das meiste ist Holz nach Hause und Mist zum Acker